|

|
Dimension III Qualität der Institutionen und politische Effizienz
Rangfolge der Dimension III Entwicklung der Dimension III 2002 – 2009
|
Land |
Punkt-zahl |
|
Land |
Index 2002 |
Index 2003 |
Index 2004 |
Index 2005 |
Index 2006 |
Index 2007 |
Index 2008 |
Index 2009 |
|
1º |
Uruguay |
8,591 |
|
Argentinien |
2,950 |
1,370 |
3,231 |
3,459 |
3,709 |
4,793 |
3,165 |
3,255 |
|
2º |
Chile |
8,140 |
|
Bolivien |
3,030 |
3,087 |
2,446 |
4,734 |
2,981 |
3,498 |
3,055 |
2,861 |
|
3º |
Costa Rica |
7,821 |
|
Brasilien |
3,830 |
5,083 |
3,904 |
3,720 |
4,553 |
4,387 |
3,561 |
4,039 |
|
4º |
Panama |
7,408 |
|
Kolumbien |
5,640 |
5,575 |
4,335 |
3,642 |
5,120 |
5,793 |
5,636 |
4,516 |
|
5º |
Peru |
6,631 |
|
Costa Rica |
6,500 |
5,250 |
6,740 |
6,337 |
7,737 |
7,593 |
8,325 |
7,821 |
|
6º |
Paraguay |
5,057 |
|
Chile |
10,000 |
10,000 |
9,167 |
8,644 |
9,316 |
8,281 |
7,094 |
8,140 |
|
7º |
Domin. Rep. |
4,783 |
|
Ecuador |
2,710 |
3,587 |
5,035 |
5,759 |
2,900 |
3,708 |
3,345 |
4,193 |
|
8º |
Mexiko |
4,702 |
|
El Salvador |
6,200 |
7,383 |
6,829 |
6,750 |
5,743 |
5,009 |
5,564 |
4,125 |
|
9º |
Kolumbien |
4,516 |
|
Guatemala |
5,960 |
3,667 |
3,301 |
2,349 |
4,761 |
3,880 |
4,770 |
4,173 |
|
10º |
Nicaragua |
4,480 |
|
Honduras |
4,340 |
4,650 |
5,447 |
5,343 |
5,485 |
5,693 |
5,467 |
3,894 |
|
11º |
Ecuador |
4,193 |
|
Mexiko |
5,600 |
5,575 |
6,269 |
4,860 |
5,606 |
4,217 |
5,469 |
4,702 |
|
12º |
Guatemala |
4,173 |
|
Nicaragua |
4,550 |
5,833 |
5,467 |
5,199 |
3,579 |
3,290 |
4,629 |
4,480 |
|
13º |
El Salvador |
4,125 |
|
Panama |
8,100 |
7,875 |
8,750 |
7,816 |
6,557 |
6,793 |
7,176 |
7,408 |
|
14º |
Brasilien |
4,039 |
|
Paraguay |
1,470 |
3,953 |
6,276 |
5,843 |
5,413 |
5,130 |
5,628 |
5,057 |
|
15º |
Honduras |
3,894 |
|
Peru |
3,070 |
3,833 |
3,617 |
3,449 |
4,346 |
4,615 |
5,962 |
6,631 |
|
16º |
Argentinien |
3,255 |
|
Domin. Rep.[vii] |
|
|
5,004 |
4,547 |
6,002 |
4,598 |
4,645 |
4,783 |
|
17º |
Venezuela |
3,206 |
|
Uruguay |
7,950 |
7,950 |
7,367 |
7,075 |
8,036 |
8,459 |
7,994 |
8,591 |
|
18º |
Bolivien |
2,861 |
|
Venezuela |
2,180 |
2,083 |
4,193 |
2,908 |
3,173 |
3,412 |
3,395 |
3,206 |
Dimension III Qualität der Institutionen und politische Effizienz - Gewichtung
|
Land |
Punktzahl im Index
Wahrnehmung von Korruption |
Vertretung der politischen Parteien im Parlament |
Accountability |
Destabilisie-rungsfaktor |
Index Dimension III |
|
Argentinien |
2,000 |
0,000 |
4,770 |
6,250 |
3,255 |
|
Bolivien |
2,200 |
7,500 |
9,371 |
0,000 |
2,861 |
|
Brasilien |
3,200 |
5,000 |
5,455 |
2,500 |
4,039 |
|
Kolumbien |
3,800 |
10,000 |
6,906 |
1,875 |
4,516 |
|
Costa Rica |
6,400 |
10,000 |
4,885 |
10,000 |
7,821 |
|
Chile |
10,000 |
10,000 |
7,559 |
5,000 |
8,140 |
|
Ecuador |
0,200 |
5,000 |
6,571 |
5,000 |
4,193 |
|
El Salvador |
4,000 |
10,000 |
0,000 |
2,500 |
4,125 |
|
Guatemala |
2,400 |
10,000 |
4,293 |
0,000 |
4,173 |
|
Honduras |
1,400 |
10,000 |
4,175 |
0,000 |
3,894 |
|
Mexiko |
3,400 |
10,000 |
3,534 |
1,875 |
4,702 |
|
Nicaragua |
1,200 |
7,500 |
4,221 |
5,000 |
4,480 |
|
Panama |
3,000 |
10,000 |
6,632 |
10,000 |
7,408 |
|
Paraguay |
1,000 |
10,000 |
6,730 |
2,500 |
5,057 |
|
Peru |
3,400 |
10,000 |
10,000 |
3,125 |
6,631 |
|
Domin. Rep. |
2,200 |
7,500 |
3,180 |
6,250 |
4,783 |
|
Uruguay |
10,000 |
7,500 |
6,863 |
10,000 |
8,591 |
|
Venezuela |
0,000 |
10,000 |
1,572 |
1,250 |
3,206 |
Dimension III Qualität der Institutionen und politische Effizienz - Daten
|
Land |
Punktzahl im Index Wahrnehmung von Korruption[viii] |
Vertretung der politischen Parteien im Parlament[ix] [x] |
Accountability |
Destabilisierungs-indikator[xi] |
Regierungs-krisen
(%)[xii] |
|
Argentinien |
2,90 |
0,000 |
6,030 |
6,250 |
|
|
Bolivien |
3,00 |
7,500 |
7,866 |
0,000 |
40,0% |
|
Brasilien |
3,50 |
5,000 |
6,304 |
2,500 |
|
|
Kolumbien |
3,80 |
10,000 |
6,883 |
1,875 |
20,0% |
|
Costa Rica |
5,10 |
10,000 |
6,076 |
10,000 |
|
|
Chile |
6,90 |
10,000 |
7,143 |
5,000 |
|
|
Ecuador |
2,00 |
5,000 |
6,749 |
5,000 |
|
|
El Salvador |
3,90 |
10,000 |
4,127 |
2,500 |
|
|
Guatemala |
3,10 |
10,000 |
5,840 |
0,000 |
|
|
Honduras |
2,60 |
10,000 |
5,793 |
0,000 |
|
|
Mexiko |
3,60 |
10,000 |
5,537 |
1,875 |
|
|
Nicaragua |
2,50 |
7,500 |
5,811 |
5,000 |
|
|
Panama |
3,40 |
10,000 |
6,773 |
10,000 |
|
|
Paraguay |
2,40 |
10,000 |
6,812 |
2,500 |
|
|
Peru |
3,60 |
10,000 |
8,117 |
3,125 |
|
|
Domin. Rep. |
3,00 |
7,500 |
5,396 |
6,250 |
|
|
Uruguay |
6,90 |
7,500 |
6,865 |
10,000 |
|
|
Venezuela |
1,90 |
10,000 |
4,754 |
1,250 |
|
Dimension III Qualität der Institutionen und politische Effizienz - Accountability
|
Land |
Rechtspolitische Accountability |
Soziale Accountability |
Durch-schnitt |
Accounta-bility |
|
Ernennung der obersten Richter [xiii] |
Mechanis-men direkter Demo-kratie[xiv] |
Ombuds-mann[xv] |
Durch-schnitt |
Ausübung von Presse-freiheit[xvi] |
Zugang zu öffentlicher Informa-tion [xvii] |
Datens-chutz[xviii] |
|
Argentinien |
5,000 |
5,000 |
5,910 |
5,303 |
5,272 |
5,000 |
10,000 |
6,757 |
6,030 |
|
Bolivien |
5,000 |
10,000 |
6,602 |
7,201 |
5,595 |
10,000 |
10,000 |
8,532 |
7,866 |
|
Brasilien |
10,000 |
5,000 |
3,560 |
6,187 |
4,262 |
5,000 |
10,000 |
6,421 |
6,304 |
|
Kolumbien |
5,000 |
5,000 |
7,185 |
5,728 |
4,110 |
10,000 |
10,000 |
8,037 |
6,883 |
|
Costa Rica |
5,000 |
5,000 |
6,456 |
5,485 |
10,000 |
5,000 |
5,000 |
6,667 |
6,076 |
|
Chile |
10,000 |
5,000 |
1,250 |
5,417 |
6,609 |
10,000 |
10,000 |
8,870 |
7,143 |
|
Ecuador |
0,000 |
10,000 |
10,000 |
6,667 |
5,492 |
10,000 |
5,000 |
6,831 |
6,749 |
|
El Salvador |
5,000 |
5,000 |
5,000 |
5,000 |
4,762 |
0,000 |
5,000 |
3,254 |
4,127 |
|
Guatemala |
5,000 |
5,000 |
7,028 |
5,676 |
3,012 |
10,000 |
5,000 |
6,004 |
5,840 |
|
Honduras |
5,000 |
5,000 |
5,930 |
5,310 |
3,827 |
10,000 |
5,000 |
6,276 |
5,793 |
|
Mexiko |
5,000 |
0,000 |
5,585 |
3,528 |
2,636 |
10,000 |
10,000 |
7,545 |
5,537 |
|
Nicaragua |
5,000 |
5,000 |
5,255 |
5,085 |
4,611 |
10,000 |
5,000 |
6,537 |
5,811 |
|
Panama |
5,000 |
5,000 |
5,147 |
5,049 |
5,492 |
10,000 |
10,000 |
8,497 |
6,773 |
|
Paraguay |
10,000 |
5,000 |
5,929 |
6,976 |
4,944 |
5,000 |
10,000 |
6,648 |
6,812 |
|
Peru |
10,000 |
5,000 |
8,210 |
7,737 |
5,492 |
10,000 |
10,000 |
8,497 |
8,117 |
|
Domin. Rep. |
10,000 |
0,000 |
2,500 |
4,167 |
4,875 |
10,000 |
5,000 |
6,625 |
5,396 |
|
Uruguay |
5,000 |
5,000 |
2,539 |
4,180 |
8,654 |
10,000 |
10,000 |
9,551 |
6,865 |
|
Venezuela |
0,000 |
5,000 |
9,724 |
4,908 |
3,801 |
5,000 |
5,000 |
4,600 |
4,754 |
[vii] In die Bewertung der Jahre 2002 und 2003 nicht eingeschlossenes Land
[viii] Quelle: Corruption Perceptions Index von Transparency International 2008
[ix] Quelle: Eigene Zusammenstellung aufgrund von Angaben der Parlamente der untersuchten Länder
[x] Zusammensetzung der Legislativen der untersuchten Länder: Abgeordnetenkammer Argentiniens: A.R.I. AUTONOMO 8+. BUENOS AIRES PARA TODOS EN PROYECTO SUR. COALICION CIVICA - ARI - GEN - UPT. CONCERTACION ENTRERRIANA. RIO NEGRO DE LA CONCERTACION. BUENOS AIRES DE LA CONCERTACION. MENDOZA DE LA CONCERTACION. NEUQUEN DE LA CONCERTACION. DEMOCRATA DE MENDOZA. DIALOGO POR BUENOS AIRES. DIGNIDAD PERONISTA. ENCUENTRO POPULAR Y SOCIAL. FRENTE CIVICO POR SANTIAGO. FRENTE CIVICO Y SOCIAL DE CATAMARCA. FRENTE DE TODOS. FRENTE JUSTICIA UNION Y LIBERTAD. FRENTE PARA LA VICTORIA - PJ. FRENTE PRODUCCION Y TRABAJO. GUARDIA PERONISTA. JUSTICIALISTA NACIONAL. MEMORIA Y DEMOCRACIA. MOVIMIENTO INDEPENDIENTE. MOVIMIENTO POPULAR NEUQUINO. NACIONAL SINDICAL. PARTIDO LIBERAL DE CORRIENTES. PARTIDO NUEVO CONTRA LA CORRUPCION, POR LA HONESTIDAD Y LA TRANSPARENCIA. PARTIDO SOCIALISTA. CATAMARCA POR LA VERDAD. PRO. RECREAR PARA EL CRECIMIENTO. RENOVADOR DE SALTA. U.C.R. UNIDAD FEDERALISTA (Pa.U.Fe). UNION CELESTE Y BLANCA. Abgeordnetenkammer Boliviens: MNR 7; MAS 72; PODEMOS 43 und UN 8. Abgeordnetenkammer Brasiliens: D 33; EM 69; PCdoB 13; PDT 29; PHS 3; PMDB 108; PMN 5; PP 43; PPS 16; PR 48; PRB 4; PSB 33; PSC 12; PSDB 69; PSOL 3; PT 89; PTB 26; PTC 2; PTdoB 1; PV 14 Abgeordnetenkammer Kolumbiens: Partido Conservador 18. Cambio Radical 15 Alas Equipo Colombia 5. Colombia Democrática 3. Partido Liberal 17 Polo Democrático Alternativo 11.Convergencia Ciudadana 7 Colombia Viva 2. Movimiento Político Mira 2. Zusammensetzung der gesetzgebenden Versammlung Costa Ricas: Partido Accesibilidad Sin Exclusión 1; Partido Frente Amplio 1; Partido Liberación Nacional 25; Partido Acción Ciudadana 16; Movimiento Libertario 5; Partido Unidad Social Cristiana 5; Partido Restauración Nacional 1; Partido Unión Nacional 1. Abgeordnetenkammer Chiles: Partido Demócrata Cristiano DC 16 Partido Por la Democracia PPD 19 Partido Radical Socialdemócrata PRSD 7 Partido Renovación Nacional RN 20 Partido Socialista de Chile PS 15 Partido Unión Demócrata Independiente UDI 33 Diputados Independientes 10. Abgeordnetenkammer Ecuadors: Gemäß Übergangsregelung der Verfassungsgebenden Versammlung fungiert als Parlament der Ausschuss für Gesetzgebung und Kontrolle (Comisión Legislativa y de Fiscalización), der sich wie folgt zusammensetzt: Movimiento PAIS 46 asambleístas; PSP (Partido Sociedad Patriótica) 10; PK ( Pachakutic) 3; PSC (Partido Social Cristiano) 3; PRIAN 4; ID 1; MPD 2; PRE 1; RED 2; ; UNO 1; MHN 1; ID-MPC 1; MCIFY 1. In El Salvador gewählte Abgeordnete: ARENA 34; FMNL 32; PCN 10; PDC 6; und CD 2. Abgeordnetenkammer Guatemalas: Unidad Nacional de la Esperanza (16) UNE - Gran Alianza Nacional 8 GANA - Partido Patriota 6 PP - Frente Republicano Guatemalteco 6 FRG - Encuentro por Guatemala 3 EG - 2 PU - 2 Centro de Acción Social CASA - Partido de Avanzada Nacional 1 PAN - 1 UCN - 1 URNG-MAIZ – Abgeordnetenkammer Honduras: P. Nacional 54. Partido Liberal 62. Democracia Cristiana 4. PINU 3. Unidad Democrática 5. Abgeordnetenkammer Mexikos: Partido Alianza Nacional 206; Partido Revolucionario Institucional 106; Partido Verde Ecologista de Mexiko 17; Partido de la Revolución Democrática 126; Partido del Trabajo 11; Partido Convergencia 17; Partido Alternativa 5; Partido Nueva Alianza 9 Sin partido 2. Abgeordnetenkammer Nicaraguas: Frente Sandinista de Liberación Nacional 38, Partido Liberal Constitucionalista 25, Alianza Nacional Nicaraguense 6; BDN 14; MRS 4, Independientes 4 und 1 Fraktionsloser. Gesetzgebende Versammlung Panamas: Partido Revolucionario Democrático 40; Arnulfista 16; Molirena 4; Solidaridad 9; Liberal Nacional 3, Partido Popular 1 y Cambio Democrático 3. Abgeordnetenkammer Paraguays: Asociacion Nacional Republicana Partido Colorado - ANR (30) Partido Liberal Radical Autentico - PLRA (29) Partido Patria Querida - PPQ (4) Partido Unión Nacional de Ciudadanos Eticos - PUNACE (15) Partido Democrático Progresista - PDP (1) Movimiento Popular Tekojoja - MPT (1) Abgeordnetenkammer Perus: Unión por el Perú 45; Partido Aprista Peruano 36; Unidad Nacional 17; Alianza por el Futuro 13; Frente de Centro 5; Peru Posible 2 y Restauración Nacional 2. Abgeordnetenkammer der Dominikanischen Republik: Partido de la Liberación Dominicana 96; Partido Revolucionario Dominicano 60; Partido Reformista Social Cristiano 22. Repräsentantenkammer Uruguays: Encuentro Progresista - Frente Amplio- Nueva Mayoría 52; Partido Nacional 36; Partido Colorado 10 e Independientes1. Nationalversammlung Venezuelas: PSUV 151; Movimiento V República 1; Partido Comunista de Venezuela 4; Podemos 6; PPT 5; UPPI-FIORP 1 y FPH 5
[xi] Quelle: Eigene Zusammenstellung aufgrund des Berichts 2009 von Amnesty International und Presseinformationen
[xii] Quelle: Eigene Angaben aufgrund von Presseinformationen
[xiii] Quelle: Eigene Zusammenstellung aufgrund von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen der ausgewählten Länder
[xiv] Eigene Zusammenstellung aufgrund von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen der ausgewählten Länder
[xv] Quelle: Eigene Zusammenstellung aufgrund von Gesetzesbestimmungen und von den Ombudsleuten der einzelnen Länder vermittelten Informationen.
CHILE: Das chilenische Kapitel des Ombudsmanns wurde 1985 von der Gruppe Verfassungsstudien (Gruppe der 24) gegründet. Das Gremium hatte den Auftrag, die Verfassungsgrundlagen für das demokratische System nach der Militärregierung zu gestalten. Darunter befand sich auch die Einrichtung der Stelle eines Ombudsmannes. In Anbetracht der Erfahrung anderer lateinamerikanischer Länder erschien es ratsam ein “Kapitel” einzurichten, dass sich ausschließlich mit der Vorbereitung und Förderung des chilenischen Ombudsmanns beschäftigen sollte. Hauptziel des Chilenischen Kapitels über den Ombudsmann ist die schnellstmögliche Einrichtung der Institution in Chile zur Vervollkommnung der Demokratie und Sicherstellung der Menschenrechte, der Bürgerrechte und des öffentlichen Interesses. Zu diesem Zweck nimmt das Gremium Aufgaben der Untersuchung, Förderung und Verbesserung der Institution wahr, arbeitet mit den Behörden zusammen und beteiligt sich an der gesetzgebenden Diskussion. Das Kapitel hält die Beteiligung der Bürger an der chilenischen Version des Ombudsmanns für wesentlich und fördert deswegen eine erhöhte Präsenz in seiner Mitte durch Aufnahme oder Zusammenarbeit mit Personen und Organisation der zivilen Gesellschaft. IDD verleiht aufgrund dieser Voraussetzungen 2,5 Punkte und nicht 0 Punkte. Am 28. Mai 2007 hat das Chilenische Kapitel des Ombudsmanns, das die Einrichtung der Institution in Chile fordert, eine Pressekonferenz abgehalten. Darin schlagen die Abgeordeneten dem Menschenrechtsausschuss der Abgeordentenkammer, dem der Gesetzesentwurf vorliegt, und den Fraktionen der Concertación sowie Abgeordneten andere Fraktionen vor, eine formalen Antrag an die Regierung zu stellen, damit dem im Dezember 2003 vorgelegten Entwurf Dringlichkeit eingeräumt wird. Somit dürfte zum ersten Mal in einem Ausschuss im Detail ein Projekt dieser Art diskutiert werden, da frühere Entwurfe vor einem Beschluss des entsprechenden Ausschusses von der Regierung wieder zurückgezogen wurden. Die anwesenden Parlamentarier und der Vorsitz des Chilenischen Kapitels des Ombudsmann stimmten in ihrer Einschätzung der Lage dahingehend überein, dass die Fülle der Probleme, vor denen das Land steht in Bezug auf Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Transport, Gas- und Lichtversorgung, Umweltschutz sowie Durchsetzung den Grundrechten wie das Recht auf Wohnung und Gesundheit, die Einrichtung des Ombudsmannes dringend erforderlich macht. Dem Ombudsmann obliegt die Aufgabe, auf Beschwerden der Bürger einzugehen, sie über ihre Rechte zu informieren, die Bürgerrechte zu fördern und vor allem sich für die Rechte der sozial schwachen Gruppen einzusetzen.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK: Die von Präsident Leonel Fernández eingebrachte Verfassungsreform schafft die Figur des Ombudsmannes, zu dessen Verantwortung der Schutz der Grundrechte der Bürger gehört. Im Titel IX der Textvorlage heißt es in Artikel 192, dass der Bürgerbeauftragte „eine in seinen Funktionen unabhängige Autorität ist, die über eine eigene Verwaltung und einen eigenen Haushalt verfügt“. Weiterhin heißt es, dass der Ombudsmann keinem Staatsorgan Rechenschaft schuldig ist und sich ausschließlich gegenüber dem Mandat der Verfassung zu verantworten hat. Artikel 193 führt aus: „Wesentliches Ziel des Bürgerbeauftragten ist es, die Geltung der Grundrechte des Einzelnen und der verfassungsmäßigen kollektiven Rechten sicherzustellen, sollten diese durch Beamte oder Staatsorgane verletzt werden. Artikel 194 legt fest, dass der Ombudsmann und seine Mitarbeiter vom Senat der Republik auf die Dauer von sechs Jahren aus zwei von der Abgeordnetenkammer eingereichten Vorschlagslisten ernannt werden und in ihren Ämtern verbleiben, bis sie ersetzt werden. „Die Abgeordnetenkammer hat die Dreiervorschläge innerhalb von 30 Tagen nach Annahme in der ordentlichen Sitzungsperiode der Kammer vorzulegen. Der Senat trifft seine Wahl innerhalb der darauffolgenden 30 Tage”, heißt es in dem Dokument weiter. Auch wenn die Einrichtung der Institution des Ombudsmannes 2001 beschlossen wurde, haben sich die zuständigen Instanzen noch nicht auf eine für diese Funktion geeignete Person einigen können. Es wurden bereits mehrere Dreiervorschläge dem Nationalen Kongress vorgelegt.
URUGUAY: Mittels Dekret Nr. 30592 wurde der “DEFENSOR DEL VECINO” von Montevideo eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine von der Departementsregierung unabhängigen Stelle, die über die Achtung der Menschrechte innerhalb des Departements, die bessere Erledigung der Gemeindeleistungen, erhöhte Transparenz und Leistung bei der Geschäftstätigkeit des Departements zu wachen hat.
[xvi] Quelle: Eigene Zusammenstellung aufgrund des Berichts über Pressefreiheit von Freedom House 2009; Jahresreport 2009 von Amnesty International und Bericht 2009 von Reportern ohne Grenzen. Berechnet wird die Anzahl der 2008 verschollenen oder gestorbenen Journalisten. Bei den Ländern, die keine Todesfälle aufweisen, werden als Grundlage die Aggressionen gegen Journalisten genommen und mit 0,5 Punkten gewertet. Haben sich im Laufe des Jahres mehr als 2 Aggressionstaten ereignet, so erhöht sich die Punktzahl auf 1.
xvii] ARGENTINIEN: Gegenwärtig liegen dem Parlament zwei Gesetzesentwürfe über Zugang zur Information vor (ein Entwurf wurde dem Senat und ein zweiter Entwurf der Abgeordnetenkammer zugeleitet).
BOLIVIEN: Mechanismen direkter Demokratie: Am 2. Juli 2006 fand das Referendum zur regionalen Autonomie zusammen mit der Wahl der Verfassungsdelegierten statt. Zugang zu öffentlicher Information: das Recht ist in der Verfassung nicht verbrieft und auch in den jüngsten Reformen wurde dieses Recht nicht berücksichtigt. Damit verstrich ungenutzt eine weitere Gelegenheit auf Verfassungsebene ein für die Transparenz der Regierungsgeschäfte wesentliches Recht festzulegen. Auf Gesetzesebene ist es 2003 zu einigen Fortschritten gekommen, da der Kongress das „Gesetz über Transparenz“ verabschiedet hat, wie es im Bericht der Adinen Juristenkommission heißt. Dennoch beanstandete der damalige Präsident Sánchez de Lozada die Norm, so dass ihre Verabschiedung immer noch aussteht. Positiv zu werten ist, dass der damalige Präsident Boliviens, Carlos Mesa, im Februar 2001 das Oberste Dekret Nr. 27329 über Transparenz und Zugang zu Regierungsinformation als Teil der Maßnahme zu einer erhöhten Legitimität der demokratischen Regierung nach der politischen Krise im Oktober des vergangenen Jahre verabschiedet hat. Datenschutz: Im Jahre 2004 ist die Klage auf Habeas Data in die Verfassung aufgenommen worden, die über ein Schnellverfahren eingelegt werden kann. Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofes: Der bolivianische Kongress hat am 10. Juli 2007 vier Mitglieder des Obersten Gerichtshofes nach einem langen Auswahlprozess unter hunderten von Kandidaten, einschließlich Einberufung einer Volksabstimmung ernannt. Die Ernennung der Richter musste die Unterstützung von zwei Drittel der Parlamentarier haben. Die Kandidaten für die vakanten Richterstellen unterzogen sich sogar mündlich und schriftlich Angemessenheits- und Wissenstests. Auch die Bevölkerung nannte Kriterien, die an den Kongress auf der Grundlage von 10 Grundprinzipien von der Legislative für die Wahl der Richter aufgestellt wurden. Die neuen Mechanismen für die Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofes gelten seit den neuesten Korruptionsfällen in der Justiz. Am 10. Mai 2007 hat das Verfassungsgericht 4 Richter des Obersten Gerichtshofes, die mittels eines Obersten Dekretes ernannt worden waren, abgesetzt.
BRASILIEN: Artikel 5, XXXIII der Bundesverfassung. Gesetz Nr. 8.159, vom 8. Januar 1991, der die nationale Politik in Bezug auf öffentliche und private Archive regelt. Artikel 16 des Gesetzes 8.666 aus dem Jahr 1993 legt Normen für Ausschreibungen und Verträge der öffentlichen Verwaltung fest. Ende April 2009 bringt die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Regulierung des Zugangs zu öffentlicher Information in den Kongress ein.
KOLUMBIEN: Verabschiedet wurde das Gesetz 221/07 über Datenschutzrecht in Kolumbien. Dieses in Art. 15 der nationalen Verfassung verankerte Recht stellt sicher, dass persönliche Daten korrekt und unter Einhaltung bestimmter Prinzipien gehandhabt und verwaltet werden.
COSTA RICA: Datenschutz: Die Wahrung der Intimität wird in der traditionellen Form gewahrt, also indem sie unverbrüchlich mit dem Privateigentum in Verbindung gebracht wird. Diesbezüglich können als Beispiele Artikel 23, 24, 28, 29, 33, und 41 der Politische Verfassung angeführt werden; Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Artikel 5 der Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen; und Art. 11 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention. Das Fehlen einer besonderen Gesetzgebung hat zu der Notwendigkeit geführt, über die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes das Prinzip der informativen Selbstbestimmung zu regeln, als ein Recht das zwar dem Recht auf Intimität entspringt, von ihm aber unabhängig ist, berücksichtigt man, dass es nicht angemessen erscheint, persönliche Daten und ihre möglichen Implikationen mit einem Begriff von Privatrecht in Zusammenhang zu bringen, der eher mit materillen beweglichen oder unbeweglichen Gütern assoziiert wird.
CHILE: Zugang zu öffentlicher Information: Das im Dezember 1999 veröffentlichte Gesetz Nr. 19.653, enthält eine Reihe von Bestimmungen über den öffentlichen Charakter der Verwaltungshandlungen des Staates und hat somit die Ley Orgánica Constitucional de Bases Generales de la Administración del Estado verändert. Das Gesetz legt fest, dass die Verwaltungshandlungen der Organe der Staatsverwaltung sowie die entsprechenden Dokumente, die ihnen zugrunde liegen oder die sie direkt und wesentlich ergänzen, öffentlich sind. Das Gesetz Nr. 19.880, das die Grundlagen für die Verwaltungsverfahren der Organe der Staatsverwaltung festlegt, wurde am 29. Mai 2003 veröffentlicht und ergänzt die oben angeführten Bestimmungen im Hinblick auf Öffentlichkeit und Transparenz bei der Abwicklung von Verwaltungshandlungen. Damit soll der Bürger in die Lage versetzt werden, zu wissen in welchem Stadium sich die Beschlüsse befinden, die im Rahmen des Verfahrens erlassen wurden, sowie das Ergebnis der Bearbeitung kennen. Festgelegt werden kurze Fristen und als allgemeine Regel die Untätigkeit der Verwaltung mit Fiktion der Antragsgenehmigung. 2005 wurden sehr wichtige normative Fortschritte erzielt. So wurde Artikel 8 der Verfassung um die Öffentlichkeit der Amtshandlungen erweitert und das Dekret Nr. 26 aufgehoben. Nach der Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Claude Reyes und andere gegen den chilenischen Staat ging das Gesetzesverfahren zur Verabschiedung des Gesetzes über Zugang zu öffentlicher Information zügiger und auch unter größere Beteiligung voran. Am 19. September 2006 hatte der Interamerikanische Gerichtshof den Chilenischen Staat für schuldig erklärt, das Recht auf Gewissens- und Meinungsfreiheit, das das Recht auf Information mit einschließt, verletzt zu haben. Darauf hin wurde die gegenwärtige Präsidentin Chiles, Michelle Bachelet, zu einer der Hauptbefürworter des verabschiedeten Gesetzes. Die Präsidentin sah in dem Gesetz ein wesentliches Werkzeug zur Entwicklung der Demokratie. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes über Zugang zu öffentlicher Information sind die Organe des chilenischen Staates verpflichtet über ihre Webseiten der Öffentlichkeit ständig Information über Aufbau des Staates sowie Befugnisse, Personal und Vergütungen, allgemeine Anschaffungen, Mitteltransfer an Private und Handlungen, die Dritte betreffen usw. zu informieren. Das Gesetz garantiert zudem das Recht auf Zugang zu staatlicher Information nach den Grundsätzen der maximalen Verbreitung, Zurverfügungstellung. Nichtdiskriminierung, und zwar kostenlos und zum geeigneten Zeitpunkt. Dabei können Beamte, die nicht den Bestimmungen genügen, zur Verantwortung gezogen und entsprechend bestraft werden. Zu diesem Zwecke richtet das Gesetz den Transparenzrat ein, der als autonome Behörde den Zugang zu öffentlicher Information fördert und die Einhaltung der Normen über Transparenz und Öffentlichkeit überwacht. Der Transparenzrat wird von einem Vorstand geleitet, der aus vier von dem Staatspräsidenten ernannten Räten besteht. Der Ernennung muss der Senat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Die Amtszeit der Ratsmitglieder beträgt sechs Jahre. Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofes: Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Richterinstanz der chilenischen Judikative. Der Gerichtshof setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählen, der dieses Amt 2 Jahre lang bekleidet. Die politische Verfassung des Landes bestimmt, dass die Richter des Obersten Gerichtshofes vom Staatspräsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt werden. Ernannt werden die Richter auf der Grundlage einer Liste mit 5 Kandidaten, die von dem Obersten Gerichtshof selbst vorgeschlagen werden.
ECUADOR: Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofes: Am 26. Oktober 2008 endete offiziell die Amtszeit des ausscheidenden Obersten Gerichtshofes. Lediglich ein Richter der 21 gelosten nahm seine Tätigkeit als oberster Richter wieder an. Ein Dringlichkeitsgesetz ist die Alternative zur Übergangsbesetzung des Obersten Gerichtshofes. Sollte das Parlament ein diesbezügliches Dringlichkeitsgesetz verabschieden, das die Exekutive dem Kongress zu unterbreiten hat und das ein oder zwei Artikel enthalten könnte, in denen die Amtszeit der Richter verlängert wird, sind ehemalige Richter des aufgelösten Obersten Gerichtshofes bereit, ihre Ämter wieder einzunehmen. So äußerte sich der ehemalige Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes, Roberto Gómez Mera, nachdem er seine Entscheidung bekräftigte, die von dem Nationalen Wahlrat Consejo Nacional Electoral (CNE) vorgenommene Auslosung als Mechanismus zur Besetzung des neuen Nationalen Gerichtshofes abzulehnen. Die Verlängerung würde so lange andauern, bis sich die neuen Institutionen der Judikative unter der neuen Verfassung gebildet haben. Mit dem Dringlichkeitsgesetz könnte die Führungslosigkeit der Justizinstanzen verhindert werden bis sich der Nationale Richterrat CNJ) gebildet hat und unmittelbar die Richterstellen ausschreibt. Mechanismen der Direktdemokratie: Das Referendum vom 28. September 2008 ermöglichte die Verabschiedung der neuen Verfassung, die dem Entwurf von Präsident Correa entspricht. Zugang zu öffentlicher Information: Ley Orgánica de Transparencia y Acceso a la Información Pública Nro. 24 verabschiedet am 4.5.2004
EL SALVADOR: Der Oberste Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, zu denen auch der Präsident gehört. Der Präsident nimmt auch den Vorsitz der Gerichtsbehörde und des Verfassungssenats ein. Die Richter werden von der Legislativen Versammlung für die Dauer von neun Jahren gewählt, sind wiederwählbar und werden jeweils zu einem Drittel alle drei Jahre erneuert. Das Wahlverfahren der Richter wurde mit der Unterzeichnung der Friedensverträge abgeändert. Das Verhandlungsteam legte die Einrichtung des Consejo Nacional de la Judicatura (CNJ) fest. Das Gremium kann 15 der 30 Kandidaten vorschlagen. Alle drei Jahre stellen sich Rechtsanwälte der Wahl, und die Mitglieder der CNJ treffen die Auswahl, um dann die Kandidaten dem Parlament vorzuschlagen. Die Abgeordneten wählen 5 Richter, darunter den Vorsitzenden des Verfassungssenats, der dem 15-köpfigen Richtergremium vorsitzt. Jeder Richter wird auf 9 Jahre berufen und alle 3 Jahre werden 5 Richterstellen neu besetzt. In der Kritik steht die Corte wegen ihrer praktisch vollständigen Abhängigkeit von der Legislative, die die Richter ernennt. Bei jeder Richterwahl verhandeln die verschiedenen Parteien ihre Stimmen und machen aus der Wahl einen politischen Handel. Datenschutz (Hábeas Data): 2004 wurde zum ersten Mal der Datenschutz, auch informative Selbstbestimmung genannt, über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes als Grundrecht aller Einwohner El Salvadors anerkannt. Die Anerkennung war das Ergebnis einer durch den Abgeordneten Boris Rubén Solórzano eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen ein Unternehmen, dass die Sammlung und Vermarktung von Kreditinformationen zum Gegenstand hatte (DICOM). Gegenwärtig kann die Figur des Habeas Data nur von dem Obersten Gerichtshof selbst analysiert werden, da es kein Sondergesetz gibt, das den Datenschutz in El Salvador regelt. Zugang zu Information: Neben Costa Rica ist El Salvador eines der Länder, die noch kein Gesetz über Zugang zu öffentlicher Information verabschiedet haben. Die Stiftung für Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung Fundación Salvadoreña para el Desarrollo Económico y Social (FUSADES) hat einen Gesetzesentwurf über Transparenz und Zugang zu öffentlicher Information vorgelegt. Der Entwurf umfasst 113 Artikel, die alle bestrebt sind sämtliche staatliche Institutionen zu verpflichten, allen Bürgern öffentliche Information zu geben.
GUATEMALA: Zugang zur Information: Die Verfassung bestimmt in Art. 30 und 31: "Artikel 30. ÖFFENTLICHKEIT VON VERWALTUNGSHANDLUNGEN. Sämtliche Handlungen der Verwaltung sind öffentlicher Natur. Interessierte haben das Recht zu jeder Zeit Berichte, Kopien, Ausdrucke und Bestätigungen zu beantragen und zu erhalten. Ferner haben sie das Recht Akten einzusehen, sofern es sich nicht um militärische Angelegenheiten oder um diplomatische Angelegenheiten der nationalen Sicherheit oder um vertrauliche Informationen von Privatpersonen handelt“. “Artikel 31. ZUGANG ZU ÖFFENTLICHEN ARCHIVEN UND REGISTER. Jedermann hat das Recht darauf zu erfahren, was über ihn in Archiven, Karteien oder sonstiger Form von öffentlichen Registern vorhanden ist und der Zweck, zu dem diese Information verwendet wird, so wie auf Richtigkeit, Berichtigung und Aktualisierung. Verboten sind Register und Archive über politische Mitgliedschaft mit Ausnahme der von den Wahlbehörden und den politischen Parteien geführten Registern”. Seit wenigen Jahren liegen Arbeitsausschüssen des Kongresses eine Initiative zum Datenschutz vor, um den Bürgern das von der Verfassung verbriefte Recht auf Kenntnis von Verwaltungshandlungen zu garantieren, sowie bezüglich der Information, die über sie in öffentlichen Archiven und Registern vorhanden ist. Im Jahre 2008 wurde das Gesetz über Zugang zu öffentlicher Information verabschiedet.
HONDURAS: Zugang zu öffentlicher Information: Artikel 24 (Ziffer 5) und 35 der Ley de Municipalidades (Gemeindegesetz). Artikel 35 und 81 der Satzung des Rechnungshofes. Artikel 132 der Durchführungsbestimmung des Gesetzes über die Schaffung eines Obersten Rechnungshofes. Vertreter von 16 Sozialorganisationen in Honduras haben am 19. Oktober die sogenannte “Alianza 72” gegründet. Sie setzt sich für die Verabschiedung des Gesetzes über Zugang zu öffentlicher Information und Datenschutz als Mechanismus und ständigem Konsultationsmodus ein und ist bemüht, das Recht auf Information aller Bewohner des mittelamerikanischen Landes in die gesamte Gesellschaft zu tragen. Gesetz über Transparenz und Zugang zu öffentlicher Information veröffentlicht am 30.01.2007. Hábeas Data (Datenschutz): Nach einem Jahr starker Polemik, unterschiedlicher Auslegungen und Konsultationen hat das Parlament einer Reform von Artikel 182 der Verfassung zugestimmt. Damit wurde der Datenschutz (Habeas Data) als neue Bürgergarantie eingerichtet. Die Ankündigung erfolgte über das Amtsblatt "La Gaceta" in seiner Ausgabe von Februar 2005 über den Ausschuss für Meinungsfreiheit. Ein Gesetzesentwurf über Zugang zu öffentlicher Information und Datenschutz im Kongress verfolgt das Ziel, beide Bürgerrechte zur Stärkung der demokratischen Regierungsfähigkeit einzusetzen, die in Honduras vor über zwei Jahrzehnten einsetzte. Ein Gesetzesentwurf über Transparenz und Datenschutz wurde abgelehnt. Das Parlament lehnte 2006 erneut einen Gesetzesentwurf über Zugang zu öffentlicher Information und Datenschutz in Honduras ab. Die Ablehnung ist auf den Einfluss der Kreise zurückzuführen, die die Straflosigkeit und die Praxis der Geheimhaltung in dem mittelamerikanischen Staat befürworten. Der Gesetzesentwurf über Transparenz der von der am 27. Januar gewählten Regierung Manuel Zelaya Rosales, mit dem die Bekämpfung der Korruption transparenter gestaltet werden sollte, konnte mit Ausnahme der Linkspartei Unificación Democrática (UD) nicht die Unterstützung des Parlaments gewinnen. Gründe hierfür waren mangelnde Information, fehlender Konsens aber vor allem Furcht davor, die Gruppen, die de facto die Macht im Staat haben, herauszufordern. Zelaya hatte in seinem Wahlkampf versprochen, er werde bei seinem Amtsantritt am 27. Januar im Nationalstadion das Gesetz über Transparenz und das Gesetz über Bürgerbeteiligung verabschieden. Letzteres gelang ihm auch, obwohl er bedeutende Veränderungen gegenüber seinem ursprünglichen Entwurf hinnehmen musste. Zelaya hatte nicht damit gerechnet, dass innerhalb der Fraktion seiner Partei, der Liberalen, die 63 Abgeordnete stellt, keine Einigkeit in Bezug auf das Gesetz bestand. Noch weniger Konsens konnte das Gesetz bei den übrigen Parteien erzielen, dem Partido Nacional, dem Partido de Innovación y Unidad (Pinu) und den Christdemokraten (DC). Lediglich die UD hatte signalisiert, das Gesetz verabschieden zu wollen. Zurzeit ist der Gesetzesentwurf über Transparenz an einen beratenden Ausschuss weitergeleitet worden, der sich aus zwei Abgeordneten de Oppositionspartei Partido Nacional, einem Abgeordneten der Regierungspartei Partido Liberal und einem Abgeordneten der Christdemokraten zusammensetzt. Seine Mitglieder gelten als sehr konservativ und vertreten nicht notwendigerweise immer politische Interessen. Ernennung der Richter des Obersten Gerichtshofes: Die jüngsten Verfassungsreformen legen die Zahl der Mitglieder des Obersten Gerichtshofes auf fünfzehn (15) Richter fest, die auf sieben (7) Jahre ab der entsprechenden eidesstattlichen Erklärung ernannt werden (2009).
NICARAGUA: Zugang zur öffentlichen Information: Verabschiedet worden ist das Gesetz über Zugang zur Öffentlichen Information, die von dem Carter-Zentrum und der Weltbank gefördert NICARAGUA: Zugang zu öffentlicher Information: Verabschiedet wurde das Gesetz über Zugang zu öffentlicher Information, die vom Carter-Zentrum und der Weltbank gefördert wird. Die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes wurden in La Gaceta (Offizielle Zeitung) vom 9. Januar 2008 veröffentlicht. Darin wird exakt das Verfahren vorgegeben, mit dem die Bürger Informationen bei den verschiedenen Institutionen des Staates erfragen können sowie bei den Privatunternehmen, die Vertragsnehmer öffentlicher Dienstleistungen sind. Wenn auch das erste Amtsjahr von Präsident Ortega sich dadurch auszeichnete, dass die Informationszurückhaltung weiterhin besteht und auch die Zentralisierung der öffentlichen Daten in der Regierung anhält, ist die Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen als wichtiger Fortschritt zu werten und lässt hoffen, dass in den kommenden Jahren der Zugang zu öffentlicher Information ein Recht für alle Menschen in Nicaragua wird und so zur Transparenz der Institutionen beiträgt. Der erste Text der Durchführungsbestimmungen war von der Fördergruppe Grupo Promotor (GP) des Zugangs zur öffentlichen Information in Nicaragua erarbeitet worden. Diese Gruppe setzt sich aus der Stiftung Violeta B. de Chamorro und anderen Organisationen der zivilen Gesellschaft zusammen. Die Inhalte waren von der Fördergruppe der Secretaría Privada para Políticas Nacionales de la Presidencia de la República im vergangenen August vorgelegt worden, also drei Monate nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hatte. Das Inkrafttreten des Gesetzes und das Abfassen der Durchführungsbestimmungen durch die Exekutive sind wesentlich für die regionale Entwicklung des Zugangs zur öffentlichen Information. Nicaragua ist das zweite Land in Mittelamerika, das über ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu öffentlicher Information verfügt.
PANAMA: Wahl der Mitglieder des Obersten Gerichtshofes: Geregelt in der Politischen Verfassung von 1972 und durch die Änderungen von 1978 und 1983 und den Gesetzen Nr. 1 und Nr. 2 aus dem Jahre 1994 novelliert. Der Oberste Gerichtshof besteht aus 4 Senaten, die sich jeweils wie folgt zusammensetzen: 1. ERSTER ZIVILSENAT: 3 Richter 2. ZWEITER STRAFSENAT: 3 Richter, 3. DRITTER VERWALTUNGSSENAT: 3 Richter, 4. VIERTER GEMEINSAMER SENAT: setzt sich aus den Vorsitzenden der übrigen drei Senate zusammen. Auswahlverfahren der Mitglieder: Der Kabinettsrat, der sich aus dem Staatspräsidenten, den stellvertretenden Präsidenten (nur Recht auf Anhörung, kein Stimmrecht) und den Staatsministern zusammensetzt, ernennt die Richter. Dieser Ernennung muss die Gesetzgebende Versammlung als weiteres Staatsorgan zustimmen. Zugang zu öffentlicher Information: Panama verfügt über ein solches Gesetz. Es handelt sich um das Gesetz Nr. 6, verabschiedet am 22.01.2002. Allerdings gibt es keine Instanz, die die Anwendung des Gesetzes überwacht. Die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes haben seine Umsetzung zwei Jahre lang hinausgezögert (2002-2004). Der Staat fragte zunächst nach dem Interesse des Bürgers an der beantragten Information und evaluierte dann, ob dieses Interesse auch „legitim“ war. Zurzeit wird darum gekämpft, die Veröffentlichung von Information, die als relevant für die nationale Sicherheit bzw. für den Staat gilt oder privaten Charakter hat, für straffrei zu erklären (entpönalisieren).
PARAGUAY: Paraguay hat bis dato kein Gesetz über Zugang zur öffentlichen Information. Die Verfassung von 1992 allerdings anerkennt ausdrücklich dieses Recht (Art. 28). 2001 und 2006 wurde zweimal versucht, ein solches Gesetz zu verabschieden. Der letzte Versuch war das Ergebnis der zu diesem Thema geleisteten Arbeit von über 40 Organisationen der zivilen Gesellschaft.
PERU: Der Präsident der Republik ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofes mit Zustimmung des Consejo Nacional de la Magistratura und nachträglicher Bestätigung durch den Senat.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK: Zugang zu öffentlicher Information: Geregelt durch das Gesetz über freien Zugang zur Öffentlichen Information Nr. 200-04, verabschiedet am 13.7.2004. Das Gesetz muss noch verbreitet werden und die Beamten entsprechend weitergebildet werden, da bisher die Umsetzung noch relativ willkürlich ist. Präsident Leonel Fernández kündigte die Schaffung des Instituto Dominicano de Acceso a la Información Pública über eine Novellierung des Gesetzes an.
URUGUAY: Zugang zu öffentlicher Information: Das uruguayische Parlament verabschiedete am 8. Oktober 2008 das Gesetz über Zugang zur öffentlichen Information und Informationsschutz, das jetzt von der Exekutive verkündet werden muss. Das neue Gesetz, das ca. zwei Jahre im Parlament verhandelt worden ist, besteht aus sieben Kapiteln und 35 Artikeln und erlaubt jedem gerichtlich vorzugehen, sollte ihm der Zugang zu öffentlicher Information verweigert werden oder ihm keine Antwort in der vorgeschriebenen Frist von 20 Werktagen übermittelt worden sein (mit einer Verlängerung um weitere 20 Tage). Datenschutz: Uruguay ist das einzige MERCOSUR-Land, dessen Verfassung nicht ausdrücklich eine Garantie für den Datenschutz vorsieht. Zwar ist es nicht ausdrücklich verankert, doch hat das Institut ein mit der Verfassungsbeschwerde vergleichbares Fundament: es ergibt sich aus der logisch systematisch teleologischen Auslegung der Art. 7, 10, 28, 72 und 332. Am 24.09.04 wurden Normen zum Schutz von persönlichen Daten in Geschäftsberichten erlassen und der Datenschutz geregelt. Gesetz Nr. 17.838. Dem Parlament liegt ein Gesetzesentwurf über Datenschutz vor, das die Exekutive im September 2007 an das Parlament geschickt hat. Formal ist der Entwurf über den Senat in der ersten Oktobersitzung eingegangen. Über den Gesetzesentwurf wird zurzeit im Bildungs- und Kulturausschuss des Parlaments beraten.
VENEZUELA: Wahl der Mitglieder des Obersten Gerichtshofes: Die Ernennung der ordentlichen Mitglieder der Verfassungskammer wurde bislang über ein außerordentliches Verfahren vorgenommen, was nicht dem verfassungsmäßigen Verfahren entspricht. Bei diesem Verfahren wurde der zivilen Gesellschaft die aktive Mitwirkung verwehrt. Begünstigt wurden dadurch letztlich die das Amt provisorisch ausübenden Richter. Der Kongress versetzte der Unabhängigkeit der Justiz im Dezember 2004 einen schweren Schlag, als er den Obersten Gerichtshof mit 12 neuen Richtern ausstatte. Eine Mehrheit der Regierungskoalition, die von der Partei von Präsident Chavez beherrscht wird, ernannte die Richter, die die durch ein im Mai 2004 verabschiedetes Gesetz geschaffenen Stellen besetzen sollten. Das Gesetz hat die Anzahl der Mitglieder des Gerichtshofes von 20 auf 32 angehoben. Neben den 12 neuen Richterstellen wurden auch die in den letzten Monaten vakant gewordenen Stellen neu besetzt. Zusätzlich wurden 32 stellvertretende Richter ernannt. Die politische Besetzung des Obersten Gerichtshofes verschärfte den Schaden, den die Politik des Obersten Gerichtshofes selbst der Unabhängigkeit der Justiz zugefügt hatte. Der Oberste Gerichtshof, der die Verwaltungskontrolle über die Judikative ausübt, hatte in 80% aller Fälle, den Richterämtern keine Stabilität gewährt. Mechanismen direkter Demokratie: In Venezuela fand 2004 eine Volksabstimmung statt, die über die Amtskontinuität von Präsident Chavez entscheiden sollte. Chavez gewann die Abstimmung schließlich mit 58% der Stimmen. Zugang zur öffentlichen Information: In Venezuela gibt es kein Gesetz, das das Recht auf Zugang zu öffentlicher Information regelt, was die rigorose Antwort auf die gestellten Anträge erschwert. Das Recht ist allerdings in der Verfassung verbrieft. Artikel 28 legt fest, dass “Jedermann Recht auf Information hat und auf Angaben zur seiner Person oder seinem Vermögen in öffentlichen oder privaten Registern”. In Artikel 143 heißt es ferner, dass alle Bürger “das Recht darauf haben, zum angemessenen Zeitpunkt und wahrheitsgemäß von der öffentlichen Verwaltung informiert zu werden und Zugang zu den Verwaltungsarchiven und Registern gemäß Gesetz über Klassifizierung von Dokument vertraulichen oder geheimen Inhalts haben. Auch das Verwaltungsverfahrensgesetz Ley Orgánica de Procedimientos Administrativos (LOPA) nimmt Bezug auf das Recht auf Zugang zu öffentlicher Information. In Artikel 2 heißt es: „Jede interessierte Person kann sich selbst oder über einen Vertreter an Instanzen jeder Verwaltungsbehörde, jedes Amtes oder jeder Stelle wenden oder bei diesen Instanzen Anträge stellen. Die entsprechende Stelle hat die an sie herangetragenen Anträge zu beantworten oder gegebenenfalls die Gründe anzugeben, warum sie dem Antrag nicht stattgibt“. Datenschutz: Venezuela ist das letzte der lateinamerikanischen Länder, das den Datenschutz verankert hat. Ohne es als solches auszuweisen, greift Art. 28 der Bolivarianischen Verfassung das gesamte juristische Erbe der übrigen Staaten mit Erfahrung auf diesem Gebiet auf und geht weiter als diese in Bezug auf Schutz der Privatsphäre der individuellen Information.
[xviii] Quellen: Eigene Zusammenstellung auf der Grundlage der Gesetze und Verfassungen der untersuchten Länder und Presseinformationen
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